Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise für die Inanspruchnahme unseres Buchungs-und Anmeldesystems.
(Mit den folgenden Hinweisen möchten wir den Informationspflichten aus der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachkommen.)
Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Aldasys UG(haftungsbeschränkt)
Arsterdamm 111, 28277 Bremen
E-Mail: datenschutz@aldasys-solution.de
Welche Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?
Buchung eines Termins bzw. Anmeldung für eine Corona-Testung
Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung des jeweiligen Tests (COVID-19 Bürger-Schnelltest, PCR-Test, Antigen oder Antikörper-Test) und die Erstellung eines Befundzertifikates. Im Falle einer kostenlosen Bürgertestung erfolgt die Verarbeitung auch zwecks Abrechnung mit der kassenärztlichen Vereinigung. Je nach Anlass für die Testung und den Zweck des Befund-Zertifikats kann die freiwillige Angabe einer Dokumenten-Nr. (Personalausweis oder Reisepass) sowie der Nationalität sinnvoll sein. Zweck dieser Verarbeitung ist die Erstellung eines mit allen Pflichtangaben vollständigen Zertifikats: in manchen Ländern ist die Ein- und/oder Ausreise ohne diese Angaben auf dem Zertifikat nicht möglich.
Bitte prüfen Sie vor Terminbuchung bzw. Anmeldung die Reisebestimmungen beim Auswärtigen Amt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Erfüllung eines Vertrages nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Im Falle einer Positiv-Testung gibt es Meldepflicht an das örtliche Gesundheitsamt. Rechtsgrundlage der Übermittlung Ihrer Daten ist dabei eine rechtliche Verpflichtung nach Art. 6 Abs.1 lit. c DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden automatisiert gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind und der Löschung keine Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Hier einige relevante Lösch- bzw. Aufbewahrungsfristen:
- Teilnehmerdaten und Ergebnis-Daten bei kostenlosen Antigentests:
- Aufbewahrungs- oder Löschfrist: Löschung aus Produktiv-Datenbank erfolgt Ende 2024
- Rechtsgrundlage: Abrechnung der Bürgertestung mit der
Kassenärtzlichen Vereinigung bis 15. des Folgemonats bzw. Aufbewahrungsfrist §
7 Abs (5) Coronavirus-Testverordnung – TestV
- Teilnehmerdaten bei privat gezahlten Corona-Tests:
- Aufbewahrungs- oder Löschfrist: 10 Jahre
- Rechtsgrundlage: § 147 AO, § 257 HGB
- Aufbewahrungs- oder Löschfrist: Löschung aus Produktiv-Datenbank erfolgt Ende 2024
- Rechtsgrundlage: Abrechnung der Bürgertestung mit der Kassenärtzlichen Vereinigung bis 15. des Folgemonats bzw. Aufbewahrungsfrist § 7 Abs (5) Coronavirus-Testverordnung – TestV
- Aufbewahrungs- oder Löschfrist: 10 Jahre
- Rechtsgrundlage: § 147 AO, § 257 HGB
Wenn Sie weitere Fragen bezüglich der Aufbewahrung Ihrer Daten haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Online-Übermittlung des Testergebnisses erfolgt auf Grundlage Ihrer bei der Anmeldung erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 lit. a in Verbindung mit Art. 9 Abs.1 lit. a DSGVO.
Übermittlung an die Corona-Warn-App-Server
Online-Übermittlung des Testergebnisses an die Corona Warn App (Optional) Sie* möchten die Corona-Warn-App („App“) des Robert Koch-Instituts („RKI“) zum Abruf Ihres Testergebnisses eines Antigentests verwenden. Um Ihr Testergebnis über die App abrufen zu können ist es notwendig, dass Ihr Testergebnis von der Teststelle an das Serversystem des RKI übermittelt wird. Verkürzt dargestellt erfolgt dies, indem die Teststelle Ihr Testergebnis, verknüpft mit einem maschinenlesbaren Code, auf einem hierfür bestimmten Server des RKI ablegt. Der Code ist Ihr Pseudonym, weitere Angaben zu Ihrer Person sind für die Anzeige des Testergebnisses in der App nicht erforderlich. Sie können die Anzeige des Testergebnisses jedoch für sich durch Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums personalisieren lassen. Der Code wird aus dem vorgesehenen Zeitpunkt des Tests und einer Zufallszahl gebildet. Die Bildung des Codes erfolgt, indem die vorgenannten Daten so miteinander verrechnet werden, dass ein Zurückrechnen der Daten aus dem Code nicht mehr möglich ist. Sie erhalten eine Kopie des Codes in der Darstellung eines QR-Codes, der durch die Kamerafunktion Ihres Smartphones in die App eingelesen werden kann. Alternativ können Sie den pseudonymen Code auch als Internetverweis erhalten („App Link“), der von der App geöffnet und verarbeitet werden kann. Nur hierdurch ist eine Verknüpfung des Testergebnisses mit Ihrer App möglich. Mit Ihrer Einwilligung können Sie dann Ihr Testergebnis mit Hilfe der App abrufen. Ihr Testergebnis wird automatisch nach 21 Tagen auf dem Server gelöscht. Wenn Sie mit der Übermittlung Ihres pseudonymen Testergebnisses mittels des Codes an die App-Infrastruktur zum Zweck des Testabrufs einverstanden sind, bestätigen Sie dies bitte gegenüber den Mitarbeitern der Teststelle. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund dervorhandenen Pseudonymisierung eine Zuordnung zu Ihrer Person nicht erfolgen kann und daher eine Löschung Ihrer Daten erst mit Ablauf der 21-tägigen Speicherfrist automatisiert erfolgt. Einzelheiten hierzu finden Sie zudem in den »Datenschutzhinweisen« der Corona-Warn-App des RKI. “
*Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, besprechen Sie die Nutzung der App bitte mit Ihren Eltern oder Ihrer sorgeberechtigten Person. Cookies Die durch Cookies verarbeiteten Daten, die für die ordnungsmäßige Funktion der Webseite benötigt werden, sind zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
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Wer sind die Empfänger von Daten?
Sofern das nicht vorher bereits erwähnt wurde, werden personenbezogene Daten von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Wir setzen jedoch ggf. Dienstleister, wie die bereits erwähnten Auftragsverarbeiter, ein. Hier kann es vorkommen, dass ein Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Datenverarbeitung durch uns findet nur in der Europäischen Union statt.
Welche Rechte haben Sie?
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Und Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt. Und zu guter Letzt haben Sie das Recht, sich bei einer für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.